
Technisch gefälschte Unterschrift ?
Missbrauch einer blanko geleisteten Unterschrift ?
Steht der Verdacht des Missbrauchs einer Unterschrift im Raum, so ist zunächst zu klären, ob die strittige Signatur als primäre Schreibleistung oder in einer reproduzierten Form vorliegt. Handelt es sich um eine primäre Schreibleistung, so stellt sich dann die Frage, ob es sich hierbei um eine authentische Unterschrift oder eine Unterschriftsfälschung handelt.
Anmerkung:
Die Frage nach der Authentizität einer Unterschrift gehört nicht zu meinem Fachgebiet. Hier ist die Kompetenz eines Handschriftensachverständigen gefragt, welcher Fragestellungen zur Urheberschaft einer Unter- oder Handschrift beantworten wird.
Der Missbrauch einer blanko geleisteten UnterschriftSoll es sich bei einer streitgegenständlichen Unterschrift um eine blanko geleistete Signatur handeln, so lässt sich ein solcher Missbrauch in der Regel nur dann nachweisen, sofern der strittige Unterschriftszug wie nachfolgend dokumentiert von einem Laserdruck, sei es nur partiell, überlagert wird. Liegt eine derartige „Kreuzungsstelle“ vor, so lässt sich in die Ablagerungsreihenfolge zwischen dem Unterschriftszug und dem Laserdruck bestimmen. Fehlt eine solche Kreuzungsstelle, gelingt der Nachweis nur in wenigen Ausnahmefällen.

Technisch gefälschte Unterschrift
Steht einem potentiellen Betrüger oder Urkundenfälscher erst einmal eine authentische Unterschrift wie der fiktive Namenszug „Dr. J. Faber“ zur Verfügung,


